VOB-gerechte Ausschreibungen
Sicher und schnell zu VOB-gerechten Ausschreibungen
Ausschreibungen sollen für Chancengleichheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen. Als Regelwerk dient die »Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen« (VOB), die Form und Inhalt von öffentlichen Ausschreibungen festschreibt. Mittlerweile richten sich auch immer mehr privatwirtschaftliche Ausschreibungen nach der VOB, da sie nicht nur Kostensicherheit bringt, sondern auch zu reellen Einsparungen führen kann. Doch Ausschreibungen kosten viel Zeit und Energie, die dann für das eigentliche Projekt fehlen. Die Lösung: Ein Textsystem mit über einer Million Ausschreibungstexten aus 77 Gewerken.
Alle Fragen und Antworten zu VOB-gerechten Ausschreibungen
Nachfolgend haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB für Sie zusammengestellt.
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Was ist die VOB?
Die VOB regelt die Vergabe von Bauaufträgen der öffentlichen Hand in Deutschland. Das Werk, das vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen regelmäßig fortgeschrieben wird, ist mittlerweile auch oft Basisrichtlinie bei privatwirtschaftlichen Bauverträgen. Die VOB wurde 1926 das erste Mal formuliert – die letzte Aktualisierung fand 2019 statt.
Die VOB ist in drei Teile unterteilt:
- VOB/A
- VOB/B
- VOB/C
Das regelt die VOB/A:
- Sie formuliert allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (durch öffentliche Auftraggeber) und definiert, was eine »Bauleistung« ist. So heißt es: „Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird.“
- Weiterhin beschreibt sie, welche Vergabearten es gibt, welchen Inhalt Leistungsbeschreibungen haben sollten und welche Vergabeunterlagen eingereicht werden müssen.
- In Deutschland ist die VOB/A für Vergaben der öffentlichen Hand und von Sektorenauftraggebern verpflichtend. Sektorenauftraggeber kommen ausschließlich aus den Wirtschaftsbereichen Gas, Wärme, Elektrizität, Wasser, Verkehrsleistungen, Postdienste, Erdöl, Gas, Kohle, feste Brennstoffe sowie, Häfen und Flughäfen.
- Die VOB/A ist auch als DIN 1960 veröffentlicht.
Das regelt die VOB/B:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Manchmal wird sie auch »Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge« genannt.
- Die VOB/B legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen und zur Abrechnung.
- Die VOB/B ist auch als DIN 1961 veröffentlicht.
Das regelt die VOB/C:
- Die VOB/C enthält die »Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen«, kurz ATV.
- Die ATV legen fest, wie die Ausführung der Leistung im konkreten Gewerk aussieht. In den ATV wurden auch die gewerkspezifischen Vorgaben als DIN hinterlegt. Der Inhalt dieser DIN-Normen gilt sehr oft als „anerkannte Regel der Technik“.
- Im Oktober 2019 ist die VOB/C grundlegend aktualisiert worden. Von den 67 ATV wurden 14 fachtechnisch und 40 redaktionell verändert.
- Die ATV DIN für die einzelnen Gewerke stehen in den DIN 18300 bis DIN 18451.
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Welche Arten von VOB-Ausschreibungen gibt es?
Während die öffentliche Hand per Gesetz zu öffentlichen Ausschreibungen verpflichtet ist, nutzen auch immer mehr gewerbliche und privatwirtschaftliche Auftraggeber die Möglichkeit, Projekte auszuschreiben. Dahinter steckt der Wunsch, die Kosten zu minimieren, aber auch die Hoffnung, auf einen größeren Pool von möglichen Bauausführenden zugreifen zu können.
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Warum überhaupt VOB-gerechte Ausschreibungen?
Die VOB regelt letztlich klar, wie ein Bauvorhaben realisiert wird. Durch die Genauigkeit der Bestimmungen in dem Regelwerk ist es auch für privatwirtschaftliche Auftraggeber sinnvoll, VOB-gerechte Ausschreibungen zu formulieren. Denn der Bieter hat mit einer eindeutigen und technisch aktuellen Ausschreibung die Möglichkeit, sich fundierte Gedanken über das Ausführung zu machen.
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Welche Anforderungen stellt die VOB an Ausschreibungen?
Die Paragrafen §7 und §7a legen fest, welche Kriterien eine Leistungsbeschreibung in einer Ausschreibung zu erfüllen hat, welche technischen Anforderungen beschrieben werden müssen und für wen sie zugänglich sein sollten. Für die Angebotskalkulation ist wichtig, dass jeder Anbieter die Bauleistung im gleichen Sinne versteht und zur Grundlage seiner Kalkulation macht.
Die Leitsätze des Paragraf 7 der VOB/A:
Im Kern gilt: Die Leistungen sind so eindeutig zu beschreiben, dass sie von allen Beteiligten gleich verstanden werden und dass alle Umstände festgehalten sind, die die Kalkulation der Preise beeinflussen.
So steht in der VOB:
- »Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.«
- »Um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, sind alle sie beeinflussenden Umstände festzustellen und in den Vergabeunterlagen anzugeben.«
- »Dem Auftragnehmer darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann.«
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Was ist das VENTO-Prinzip?
Die Leitlinien der Paragraphen §7 und §7a in einem plakativen Prinzip zusammenzufassen. Das »Vento-Prinzip«.
- V ollständig - erschöpfend den Leistungsumfang beschreiben
- E indeutig - AG und AN (Bieter) verstehen dies im gleichen Sinne
- N eutral - Herstellerneutral als Grundlage des Wettbewerbs
- T echnisch richtig und technisch aktuell – z. B. nach DIN
- O bjektindividuell - passgenau zum Bauvorhaben.
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Wie können VOB-gerechte Ausschreibungen zuverlässig und schnell erstellt werden?
Die Regelungen der VOB sind so umfangreich, dass es nicht ratsam ist, eigene Texte zu formulieren. Zudem ist die kontinuierliche Pflege ihrer eigenen Daten nahezu unmöglich bzw. unwirtschaftlich, da sich Technik und Normen ständig verändern. Es ist daher so gut wie ausgeschlossen, immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
Für Ihre Sicherheit empfehlen wir bei VOB-gerechten Ausschreibungen auf STLB-Bau zu vertrauen, aus drei triftigen Gründen:
- Die Daten und Inhalte in STLB-Bau werden von den Arbeitskreisen des GAEB aufgestellt und zweimal im Jahr aktualisiert. Der GAEB – »Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen« – wurde 1966 mit der Aufgabe betraut, die Rationalisierung im Bauwesen durch elektronische Datenverarbeitung zu fördern.
- Das »Deutsche Institut für Normung e. V.« (DIN) stellt jederzeit die Aktualität aller wichtigen Normbezüge in STLB-Bau sicher.
- Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in einem Erlass die verbindliche Benutzung der STLB-Bau für VOB-gerechte Ausschreibungen zur Anwendung eingeführt. Der Erlass gilt für Bauvorhaben des Bundes sowie der Hochbauverwaltungen der Länder, die für den Bund tätig sind.
Auf einen Blick: Vorteile VOB-gerechter Bauleistungsbeschreibungen
Sie interessieren sich für VOB-gerechte Ausschreibung mit STLB-Bau?
Mit STLB-Bau professionell VOB-gerechte Ausschreibungen formulieren
Sie benötigen eindeutig beschriebene, technisch stimmige und neutrale Ausschreibungstexte? Dann ist STLB-Bau - Dynamische BauDaten - genau das Richtige für Sie!
STLB-Bau als gemeinsame Bausprache
STLB-Bau ist mehr als nur ein Textsystem: STLB-Bau ist die gemeinsame Sprache aller am Bau Beteiligten. Vorformulierte und dynamisch anpassbare Ausschreibungstexte in STLB-Bau bieten Ihnen die Basis, ein VOB-gerechtes Leistungsverzeichnis erstellen zu können, das von allen verstanden wird. Das Besondere: Sie formulieren immer technisch richtige Texte. Denn durch die interne Logik von STLB-Bau wird die Kombination nicht zusammenpassender Textbausteine automatisch verhindert.
Zugriff auf alle wichtigen Daten
STLB-Bau basiert auf der Technologie »Dynamische BauDaten«, die eine Vernetzung mit weiteren Daten ermöglicht. So können Sie beispielsweise direkt auf alle wichtigen Baunormen zugreifen. Damit können Sie schnell und unkompliziert die wichtigen Ausschreibungsdetails in der Norm nachlesen und mehr Sicherheit für Ihre Ausschreibung erlangen.
Des Weiteren steht Ihnen mit dem Zusatzprodukt „DBD-BauPreise“ eine Möglichkeit zur Verfügung, die nach HOAI (»Honorarordnung für Architekten und Ingenieure«) in der Leistungsphase 6 geforderten bepreisten Leistungsverzeichnisse, ohne jeglichen Mehraufwand direkt zu erzeugen. Diese beiden leistungsstarken und effizienten Module sind nicht Bestandteil der STLB-Bau, sondern in Zusatzprodukten enthalten.
Immer auf dem aktuellen Stand
Die Inhalte von STLB-Bau werden durch die Arbeitskreise des GAEB aufgestellt und zweimal im Jahr aktualisiert. Der GAEB »Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen« wurde 1966 mit der Aufgabe betraut, die Rationalisierung im Bauwesen durch elektronische Datenverarbeitung zu fördern.
Die Produkte für VOB-gerechte Ausschreibungen und bepreiste Leistungsverzeichnisse
DBD-BIM
BIM-Daten für Bauteile. Nutzen Sie aktuelle Baukosten, Bauleistungen und standardisierte Bauteilattribute direkt in Ihrer CAD, AVA oder BIM-Software.
STLB-Bau
VOB-gerechte Ausschreibungstexte für 77 Gewerke. STLB-Bau nutzen Sie direkt in Ihrer AVA und sind immer auf dem aktuellen Stand der Technik.
DBD-BauPreise
Mit den regionalen Orientierungspreisen haben Sie die ideale Grundlage für bepreiste Leistungsverzeichnisse. Transparent kalkuliert und immer passend zum STLB-Bau-Text.
Baunormenlexikon für STLB-Bau
Mit Baunormenlexikon für STLB-Bau ist das Wissen aus tausenden DIN-Normen sofort verfügbar. Das erleichtert Ihre Arbeit und Sie bleiben immer auf dem aktuellen Stand.
DBD-BIM Elements
Kostenelemente für Kostenschätzung und Kostenberechnung. Konfigurieren Sie individuelle Elemente mit aktuellen Baukosten und STLB-Bau konformen Teilleistungen.
DBD-BIM Konfigurator nach DIN BIM Cloud
Die individuellen Bauteile mit den standardisierten Attributen nach DIN BIM Cloud ermöglichen transparente BIM-Prozesse. Mit DBD-BIM nutzen Sie das direkt in Ihrer CAD.
DBD-KostenAnsätze
Umfangreiche und aktuelle Kalkulationsdaten. Damit kalkulieren Sie Ihre Angebote auf Basis von Einzelkosten der Teilleistungen fundiert und gewinnbringend.
STLB-BauZ
Das Standardleistungsbuch für Zeitvertragsarbeiten. Sie nutzen VOB-gerechte Ausschreibungstexte und Einheitspreise für Bauunterhaltungsarbeiten.
DBD-Connect
IFC-Modelle sind eine sehr gute Grundlage für Ihre Kostenplanung oder Angebotskalkulation. Die Qualitätstypen helfen bei der Automatisierung Ihrer Prozesse.
DBD-KostenKalkül
Nutzen Sie Baupläne als Grundlage für Kostenplanung oder Angebotskalkulation. Die einfache Anwendung und die automatische Mengenermittlung sind einmalig.
DBD-BIM Plug-in für Revit
DBD-BIM in Revit ermöglicht einmalige BIM-Prozesse. Starten Sie Ihre Kostenplanung in Revit und profitieren von attribuierten IFC-Modellen und nahtloser Weiterverarbeitung in Ihrer AVA.
DBD-BIM Plug-in für ARCHICAD
Sie können Ihre Baukosten direkt in ARCHICAD planen. Die Kostenelemente von DBD-BIM verknüpfen Sie schnell und einfach mit Ihrem Modell und nutzen es direkt in Ihrer AVA weiter.
DBD-BaukostenApp
Das ideale Werkzeug, um DBD-BIM und STLB-Bau einfach auszuprobieren. Profitieren Sie von einfacher Kostenplanung und Basisfunktionen für Leistungsverzeichnisse.
DBD-Kalkulationsvorlage
Das ideale Werkzeug, um DBD-KostenAnsätze einfach auszuprobieren. Nutzen Sie Zuschlags- oder Endsummenkalkulation und die transparente Übersicht aller Kostenarten.
STLB-Bau Check
STLB-Bau bietet mit dem kostenfreien STLB-Bau Check ein Prüfprogramm an, mit dem ein LV auf Übereinstimmung mit den aktuellen STLB-Bau-Texten geprüft werden kann.
DBD-KostenElemente
Das Produkt DBD-KostenElemente wird durch den Nachfolger DBD-BIM Elements abgelöst. Konfigurieren Sie individuelle Bauteile zur Kostenplanung – mit oder ohne Modell.