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DBD Dynamische BauDaten

AGB - Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGB der Dr. Schiller & Partner GmbH (S&P) – Dynamische BauDaten

Stand: Mai 2024

Dr. Schiller & Partner GmbH
- Dynamische BauDaten -
Liebigstr. 3
01069 Dresden


Telefon 0351/ 4365960
Fax 0351/ 4365961
E-Mail info@dbd.de

      1. Geltungsbereich
        1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Dr. Schiller & Partner GmbH (nachfolgend: S&P) und dem Kunden (nachfolgend: Kunde) im Hinblick auf den in Ziffer 2 bestimmten Gegenstand ergänzend zu dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, darüber hinaus für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
        2. Widersprechende, abweichende oder ergänzenden allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn S&P stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn S&P in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Für den Fall, dass der Kunde diese AGB nicht gelten lassen will, hat er dies S&P vor Vertragsschluss schriftlich anzuzeigen.

      2. Gegenstand
        1. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Überlassung von Informationen, Inhalten, Datenbanken und Programmen als Desktopsoftware oder Onlinedienst (nachfolgend: Software) sowie deren Pflege.
        2. Software im Sinne dieser AGB sind insbesondere:

          1. Dynamische BauDaten: Dies sind Datenbanken mit Leistungsbeschreibungen, Baupreisen und Kalkulationsansätzen bestehend aus Softwaremodulen, den zugehörigen Wissensdatenbanken für entsprechende Leistungsbereiche des Bauwesens und Programmschnittstellen (API) für die Kommunikation mit Anwendungssoftware.

          2. Anwendungssoftware: Dies sind Computerprogramme, die der Bearbeitung von komplexeren Benutzeraufgaben dienen.

          3. Fachinformationen: Dies sind in Softwareprodukten verarbeitete, aufbereitete und geordnete Informationen zu Themen des Bauwesens.

      3. Angebote, Preisbildung
        1. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich Preisbindung, Liefer- und Zahlungsfristen schriftlich eingeschränkt werden.
        2. Maßgeblich sind die am Bestelltag geltenden Preislisten.
        3. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der zum maßgeblichen Zeitpunkt jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer-, Versandkosten oder sonstige Kosten werden zusätzlich berechnet.

      4. Vertragsschluss
        1. Verträge gelten als zustande gekommen, wenn eine schriftliche oder eine Online-Bestellung/Beauftragung des Kunden durch eine separate Auftragsbestätigung von S&P schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden angegebene Geschäfts- oder E-Mail-Adresse oder durch Zusendung der bestellten Software und/oder der Anmelde- und Freischaltinformationen angenommen wird.
        2. Mündliche, fernmündliche oder durch Vermittlung von Vertriebspartnern unterbreitete Angebote, Aufträge oder Zusagen sind freibleibend und werden erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch S&P verbindlich.
        3. Eilige und ungenau bezeichnete Aufträge werden nach unserem Gutdünken ausgeführt, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Rücknahme, Neulieferung oder Schadenersatz für den Kunden entsteht.

      5. Zugriff auf Desktopsoftware
        1. Der Versand von Download-Links zu Installationsdateien und Freischaltinformationen für Desktopsoftware erfolgt grundsätzlich per E-Mail, im Zweifelsfall auf dem Postweg, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für eine ausreichende Internetverbindung, um die Software herunterladen und nutzen zu können. Für den Download ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Für Verlust, Beschädigung und Verzug haftet S&P nicht.
        2. Lieferanschrift ist die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, im Zweifelsfall die Rechnungsanschrift des Kunden.

      6. Zugriff auf Onlinedienste
        1. Der Zugriff auf Onlinedienste erfolgt über das Internet. Anmeldung und Freischaltung erfolgen online. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für eine ausreichende Internetverbindung, um die Onlinedienste nutzen zu können.
        2. Die Übergabe der Anmeldeinformationen sowie die Kommunikation zum Vertrag erfolgen grundsätzlich per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, im Zweifelsfall in Textform an die Rechnungsanschrift des Kunden.

      7. Nutzungsrechte
        1. Der Kunde hat während der Laufzeit und im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software für sich und für die vertraglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden. Das Nutzungsrecht kann durch den Kunden nicht unterlizenziert werden.
        2. Die Nutzung der Software durch den Kunden darf nur in vereinbarter Weise und Umfang und im Rahmen der der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts erfolgen.
        3. Eine Vervielfältigung, auch zur Eigennutzung, sowie die Weitergabe der Software, auch von Teilelementen, an Dritte bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit S&P. Eine Vervielfältigung ist im Sinne dieser AGB auch jede Form der Vermarktung oder Verbreitung der Software inclusive deren numerischer Codierung mit Beschreibungsmerkmalen und Ausprägungen sowie die Herstellung statischer Daten, die auf der Basis der Software erzeugt wurden.
          Ausgenommen ist die kostenlose Weitergabe der erzeugten Daten inclusive DBD-Codierung im Zuge der projektbezogenen Zusammenarbeit im Bauwesen, soweit dies für das Projekt zwingend erforderlich ist.
        4. Dem Kunden ist der Einsatz der Software im ASP (Application Service Providing) oder SaaS (Software as a Service) nicht gestattet. Eine hiervon abweichende Nutzung bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit S&P.
        5. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird seine Arbeitnehmer und die sonstigen zur unselbständigen Nutzung berechtigten Personen darauf hinweisen, dass die Anfertigung von Kopien über den vertragsgemäßen Umfang hinaus unzulässig ist. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben. Der Kunde wird S&P unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen bekannt sind.
        6. Die Software ist mit einem Lizenzschutz versehen. S&P ist berechtigt, für die Wiederherstellung eines Lizenzschutzes aus Gründen, die S&P nicht zu vertreten hat, eine Gebühr zu erheben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Wiederherstellung des Lizenzschutzes aus Gründen, die S&P nicht zu vertreten hat.
        7. Für dauerhaft überlassene Desktopsoftware oder die dauerhafte Softwareinstallation auf einem Desktop/Computer des Kunden gelten zusätzlich folgende Bestimmungen

          1. Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare und zeitlich unbefristete Recht, die bestellte Software auf einem Einzelplatz zu installieren und zu nutzen. Die Nutzung der Software wird nur zum eigenen Gebrauch gestattet. Die Nutzung der Software durch mehr als einen Nutzer bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit S&P.
          2. Nur für Desktopsoftware gilt: Nach der Installation der Software auf dem Rechner dienen die Installationsdateien als Sicherungskopie. Die Erstellung weiterer Kopien ist unzulässig.
          3. Der Kunde darf die Software im Übrigen nur dann und soweit vervielfältigen, wie dies zu ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung erforderlich ist. Dies umfasst die Möglichkeit, den Inhalt der Software auf dem Bildschirm anzuschauen einschließlich der damit verbundenen Vervielfältigung. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen. Insbesondere ist es nicht erlaubt, die Software oder nach ihrem Umfang wesentliche Inhalte daraus auszudrucken und/oder solche Ausdrucke an Dritte weiterzugeben oder die Software oder einzelne Inhalte daraus ganz oder teilweise ins Internet oder ein anderes Netzwerk einzustellen oder auf andere Weise Dritten oder gar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
            Ausgenommen ist die kostenlose Weitergabe der erzeugten Daten inclusive DBD-Codierung im Zuge der projektbezogenen Zusammenarbeit im Bauwesen, soweit dies für das Projekt zwingend erforderlich ist.
          4. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Informationen, Inhalte, Datenbanken oder Programme der Software zu ändern, zu bearbeiten, zu übersetzen oder sonst wie umzuarbeiten. Die Software darf weder ganz noch in Teilen an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen oder weitergegeben werden. Eine unerlaubte Nutzung der Software liegt auch dann vor, wenn diese im Namen oder auf Rechnung eines Dritten genutzt wird, der nicht der Vertragspartner ist. Dies gilt auch für mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Dritte dem Kunden ein Entgelt für die Nutzung bezahlt oder nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht an der Software ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, es sei denn die Übertragung erfolgt durch Übergabe der Installationsdateien und Übergabe oder Vernichtung sämtlicher weiterer Datenträger, auf denen die Software gespeichert ist, und unter Aufgabe jeglicher weiteren eigenen Nutzung durch den Kunden.


        8. Bei zeitlich befristeter Nutzungsüberlassung von Desktopsoftware oder zeitlich befristeter Softwareinstallation auf einem Desktop/Computer des Kunden gelten die Bestimmungen in Ziffer 7.1. bis 7.6. entsprechend. Zum Ende der Nutzungszeit ist jegliche weitere Nutzung der Software durch den Kunden verboten und der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Installationsdateien zu löschen, Datenträger, auf denen die Software gespeichert ist, an S&P herauszugeben,
          sowie die Softwareinstallation auf allen Rechnern zu löschen.
        9. S&P behält sich vor, bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder auf sonstige Vertragsverletzungen diesen
          Vorgängen nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen oder den Nutzer zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

      8. Nutzungsdauer
        1. Die Überlassung von Software erfolgt produktabhängig zeitlich unbefristet oder zeitlich befristet. Die Nutzungsdauer regelt der Vertrag.
        2. Die Nutzungsberechtigung der Software wird unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung gewährt.
        3. Bei Online-Diensten läuft der Vertrag nach Vertragsabschluss, vom Zeitpunkt der Freischaltung an gerechnet, grundsätzlich zunächst für ein Jahr. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres in Textform gekündigt wird.
        4. Bei Beendigung des Vertrages ist S&P berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software sofort zu sperren.

      9. Gewährleistung, Haftung
        1. Individualsoftware gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich beanstandet.
        2. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Standardsoftware beginnt mit der Übergabe der Software an den Kunden.
        3. Dem Kunden ist bekannt, dass Fehler der Software nach dem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, in ausreichend regelmäßigen Abständen eine Datensicherung durchzuführen, insbesondere wenn Probleme auftreten.
        4. Treten während der Nutzungszeit Fehler am Produkt auf, ist der Kunde verpflichtet, diese schriftlich in nachvollziehbarer Form S&P mitzuteilen. S&P wird derartige Fehler innerhalb einer angemessenen Zeit beheben oder stattdessen dem Kunden eine gleichwertige, fehlerfreie Software-Version anbieten.

          Bei Onlinediensten erstreckt sich die Verantwortung von S&P hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von ihm betriebenen Systeme im Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunktes. Bei Desktopsoftware erstreckt sich die Verantwortung von S&P nicht darauf, dass die Software mit der Hardware und /oder anderen Computerprogrammen des Kunden zusammenarbeitet.

          Gelingt es S&P nicht, den Fehler innerhalb von sechs Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder Minderung berechtigt.

          Stellt sich bei Prüfung heraus, dass ein Fehler nicht vorhanden ist oder auf unsachgemäßer Benutzung oder Manipulation der Software durch den Kunden beruht, trägt der Kunde die Kosten der Prüfung und eventueller Fehlerbeseitigung.
        5. S&P übernimmt keine Gewährleistung bezüglich der Ergebnisse, die durch die Nutzung der Software erzielt werden können, bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Software erhaltenen Informationen oder dafür, dass die Qualität der im Zusammenhang mit der Software erhaltenen Informationen und Dienstleistungen den Erwartungen des Kunden entspricht.
        6. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Soweit die Haftung von S&P beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

          Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

          Der Schadenersatz für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

      10. Zahlungen
        1. Die Zahlungsverpflichtungen sind mit Rechnungslegung sofort, spätestens zum auf der Rechnung abgedruckten Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
        2. Ein eingeräumter Skontoabzug ist auf eine neue Rechnungsforderung nur zulässig, wenn alle älteren, fälligen Rechnungen bereits beglichen sind.
        3. Für Onlinedienste und bei zeitlich unbefristeter Nutzungsüberlassung von Software, die nicht auf einem Softwarekauf gründet, erfolgt die Rechnungslegung des Nutzungsentgeltes jeweils für ein Jahr im Voraus.
          1. Für das 1. Jahr der Nutzung wird dem Kunden durch S&P nach der Bestellung eine verbindliche Bestell/Auftragsbestätigung mit Ausweis des zu zahlenden Nutzungsentgeltbetrages übersandt. Nach dem Eingang der Zahlung unter Angabe der Bestellnummer erfolgen die Freischaltung und die Rechnungslegung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Im zweiten und jedem weiteren Vertragsjahr erfolgt die Rechnungslegung automatisch.
          2. S&P ist nach Ablauf eines jeden Vertragsjahres berechtigt, seine dann jeweils aktuellen Preise dem Vertrag zugrunde zu legen. Dem Kunden steht im Falle der Erhöhung der Vergütung ein Sonderkündigungsrecht zu. Dem Kunden wird die Anpassung der Vergütung unter Hinweis auf sein Sonderkündigungsrecht sowie die Folgen einer nicht fristgerechten Kündigung schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Termin der Preisanpassung zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht, oder nicht fristgemäß, so wird der Vertrag unter Geltung der neuen Vergütung fortgesetzt.
        4. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist S&P berechtigt, das Nutzungsentgelt zum Zeitpunkt der Änderung des Steuersatzes entsprechend anzupassen.
        5. Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung Kosten i.H.v. von mindestens EUR 5 sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Falls S&P nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, kann S&P diesen vom Kunden ersetzt verlangen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden S&P Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Insolvenz), ist S&P berechtigt, die Nutzungsberechtigung zu sperren oder nur gegen Vorkasse einzuräumen.

      11. Pflege und Hotline
        1. Wird mit oder nach der Überlassung von Software zusätzlich ein Pflegevertrag abgeschlossen, übernimmt S&P während der Vertragslaufzeit die Aktualisierung der Software.
        2. Die Pflege beginnt, wenn nicht anders vereinbart, zum Monatsersten des auf die Auslieferung der Software folgenden Monats. Sie läuft von da an für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich oder in Textform gekündigt wird.
        3. S&P liefert im Rahmen der Pflege pro Jahr mindestens ein Update mit aktualisierten Inhalten per Download. Die Lieferung der dazugehörigen Freischaltinformationen erfolgt per E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, hierfür jährlich im Voraus die jeweilige Pflegegebühr zu bezahlen. Diese ist, abweichend von Ziffer 10.1. dieser AGB innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Abzug fällig. S&P kann die Auslieferung des Updates von der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung der Software und der Pflegegebühr durch den Kunden abhängig machen.
        4. Sollte S&P die zugesagte Leistung nicht erbringen, ist der Kunde berechtigt, die anteilige Jahresgebühr zurückzufordern oder den Pflegevertrag zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
        5. Ein Pflegevertrag berechtigt zur Nutzung des Telefon-Hotline-Services von S&P.

      12. Eigentumsvorbehalt und Rechtsvorbehalte
        1. Gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Fracht-, Liefer- und Versandkosten oder sonstiger Kosten das Eigentum von S&P.
        2. Für überlassene Software der Marken „DBD“, „DBD-Dynamische BauDaten“, „DBD KostenKalkül“, "DBD-Connect" und „DBD-BIM“ behält sich S&P alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor.
        3. STLB-Bau Dynamische BauDaten werden vom GAEB aufgestellt, vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) herausgegeben und von S&P datentechnisch umgesetzt.
        4. Jegliche Weiterveräußerung der Software wie auch die Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von S&P. Für dauerhaft überlassene Desktop-Software gelten ergänzend die Bestimmungen in Ziffer 7.7. letzter Satz dieser AGB.
        5. Bei einer Weiterveräußerung der Software und/oder Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten durch den Kunden an Dritte gemäß vorstehender Ziffer 12.4., ist der Kunde insbesondere verpflichtet, dem Dritten die Einhaltung der Urheberrechte, der Nutzungsrechte gemäß dieser AGB, sowie der produkt- bzw. softwarespezifischen Nutzungsbedingungen vertraglich aufzuerlegen.
        6. Im Falle der Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Kunden ist dieser oder der Insolvenzverwalter verpflichtet, alle Datenträger und Textmaterialien unverzüglich an S&P herauszugeben.

      13. Datenschutz
        1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass S&P im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten erhebt, speichert und verarbeitet.

          Im Falle einer Weiterveräußerung der Software und/oder Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten des Kunden an Dritte werden auch die personenbezogenen Daten des Dritten erhoben gespeichert und verarbeitet.

          Alle Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verarbeitet.
        2. Zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweist S&P auf seine Datenschutzerklärung unter folgendem Link: https://dbd.de/datenschutz

      14. Änderungen der AGB
        1. S&P behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Der Kunde wird bei einem Onlinedienst im Rahmen des Anmeldevorgangs, alternativ und bei Nutzung von Desktopsoftware schriftlich oder in Textform über die Änderung der AGB unter Hinweis auf sein Sonderkündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerechten Kündigung informiert. Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung der AGB durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Kündigt der Kunde oder S&P nicht, oder nicht fristgemäß, so wird der Vertrag unter Geltung der geänderten AGB fortgesetzt.
        2. Die Möglichkeit der Änderung der AGB besteht aber nicht für Änderungen, die den Inhalt und Umfang der für den jeweiligen Kunden bestehenden Kernnutzungsmöglichkeiten zu dessen Nachteil einschränken, sowie nicht für die Einführung von neuen, bisher nicht in den AGB angelegten Verpflichtungen für den Kunden.

      15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
        1. Erfüllungsort für Desktopsoftware ist Dresden. Erfüllungsort für Onlinedienste ist der Standort des Servers von S&P.
        2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann i. S. des HGB oder gemäß § 38 ZPO gleichgestellt ist, Dresden. S&P ist berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
        3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

      16. Salvatorische Klausel
          Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.


Produkt- bzw. softwarespezifische AGB & Nutzungsbedingungen